Umweltbestimmungen

VerpackG

Zum 01.01.2019 löst das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) die bis dahin gültige Verpackungsverordnung (VerpackV) ab. Wir als Hersteller sind durch den Gesetzgeber dazu verpflichtet, die Richtlinien des VerpackG zu erfüllen.
Unseren Pflichten aus dem VerpackG kommen wir nach, indem wir das Duale System Deutschland GmbH mit der Entsorgung unserer Verkaufsverpackungen beauftragt haben. Unsere Verkaufsverpackungen sind daher mit dem Grünen Punkt versehen.
Unsere Registrierungsnummer im Verpackungsregister LUCID der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) lautet DE1153711398879.

WEEE

Die im Januar 2003 in Kraft getretene EG-Richtlinie 2002/96/EG ("WEEE-Richtlinie", eng. Waste Electrical and Electronic Equipment, Elektro- und Elektronikaltgeräte) ist eine Richtlinie zur Reduktion der zunehmenden Menge an Elektro- und Elektronikaltgeräten mit dem Ziel der Vermeidung, Verringerung und umweltverträglichen Entsorgung der zunehmenden Mengen an Elektronikschrott durch eine erweiterte Herstellerverantwortung für die Produkte.
Unsere Verantwortung erfüllen wir dahingehend, dass wir bei der Stiftung Elektro-Altgeräte-Register (ear) registriert sind.
Unsere WEEE-Registrierungsnummer lautet 25822316.
Unsere Produkte sind mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne versehen.

BattG

Wir als Hersteller sind durch den Gesetzgeber dazu verpflichtet, die Richtlinien des Batteriegesetzes (BattG) zu erfüllen.
Unseren Pflichten aus dem BattG kommen wir nach, indem wir uns der Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien angeschlossen haben.
Unsere Melderegisternummer beim Umweltbundesamt lautet 21000235.

RoHS

RoHS (engl. Restriction of the use of Certain Hazardous Substances in Electrical and Electronic Equipment: „Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten“) bezeichnet zusammenfassend die EG-Richtlinie 2011/65/EU zum Verbot bestimmter Substanzen (Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertiges Chrom, polybromierte Biphenyle und polybromierte Diphenylether) bei der Herstellung und Verarbeitung von elektrischen und elektronischen Geräten und Bauteilen, sowie die jeweilige Umsetzung in nationales Recht. Nach unserem Kentnisstand enthalten keine unserer Produkte die in der Richtlinie 2011/65/EU festgelegten Stoffe.

REACh

Am 01. Juni 2007 ist mit der EG-Verordnung 1907/2006 eine Verordnung zur Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien (engl. Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals, "REACh") in Kraft getreten. Ziel ist, den Wissensstand über die Gefahren und Risiken zu erhöhen, die von Chemikalien ausgehen können. Die von der REACh-Verordnung betroffenen Stoffe werden in einer sogenannten Kandidatenliste durch die Europäische Chemikalienagentur veröffentlicht. Den Unternehmen wird dabei mehr Verantwortung für den sicheren Umgang mit ihren Produkten übertragen. Wir als Hersteller von Erzeugnissen unterliegen hierbei gemäß §33 einer Informationspflicht für Erzeugnisse, die Stoffe dieser Kandidatenliste zu mehr als 0,1 Massenprozent enthalten.
Aktueller Stand der Umsetzung: Ob sich Stoffe der Kandidatenliste in einem Erzeugnis oder dessen Verpackung zu mehr als 0,1 Massenprozent befinden, kann momentan noch keine Auskunft gegeben werden, da unsere Prüfungen noch andauern.